Krieg in der Ukraine - Wer hilft weiter?

Der Krieg in der Ukraine wirkt auch auf die Unternehmen im Kreis Gütersloh ein und wirft zahlreiche Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie gebündelt erste Informationen und Verlinkungen zu diesem Themenkomplex.

  • Welche Sanktionen gelten?

    Sowohl die Bundesrepublik als auch die Europäische Union haben verschiedene Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegenüber Russland erlassen. Hier finden Sie einen Überblick der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer über die Sanktionen von und gegenüber Russland und was diese für deutsche Unternehmen bedeuten können.

    Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die EU ebenfalls Sanktionen gegenüber Belarus verhängt – hier finden sie einen Überblick dazu.

    Hier finden Sie zudem einen Überblick des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

    Hier finden Sie einen englischsprachigen Überblick seitens der EU.

    Informationen der Deutschen Bank zu Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr finden Sie hier.

    Auch Russland hat wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen gegenüber der EU und Deutschland verhängt. Was das für Unternehmen und Ihre Kunden in Russland bedeuten kann finden Sie hier (Auswirkung der russischen Gegenseite).

     

  • Mitarbeitende oder Angehörige in der Ukraine

    Es befinden sich Mitarbeitende oder Angehörige von Mitarbeitenden in der Ukraine? Die Krisenhotline des Auswärtigen Amtes in diesem Fall Ihr Ansprechpartner.

  • Wer hilft mir weiter?

    Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld liefert weitere Informationen und ist Ansprechpartner für Unternehmen aus der Region.

    Ihre Ansprechpartnerin bei der prowi zu diesem Thema ist Katharina Lippert, 05241 85 1462, k.lippert@prowi-gt.de.

  • Welche Unterstützung für Unternehmen gibt es?

    Die Bundesregierung schafft ein Maßnahmenpaket, um vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Einzelne, kurzfristig abrufbare, Maßnahmen finden Sie im Folgenden.

    Melden Sie sich gerne bei Fragen zu dem Maßnahmenpaket gerne bei uns.

    1) Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

    Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, d. h. jede rechtlich selbständige Einheit mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist. Informationen dazu finden Sie hier (Seite 6).

    2) KfW-Kreditprogramm

    Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, ist ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt worden. Informationen dazu finden Sie hier (Seite 1).

    3) Bürgschaftsprogramme

    Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden. Informationen dazu hier (Seite 3).

    4) Liquiditätsunterstützung für Sicherheiten (sog. Margins) an den Terminmärkten für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate

    Beim Margining-Finanzierungsinstrument geht es um ein Absicherungsinstrument, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt – gerade für den Fall weiterer Preissteigerungen und Volatilität. Informationen dazu hier (Seite 4).

    5) Weitere Maßnahmen

    Im Rahmen des Pakets sind weitere Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen geplant. Einen Überblick finden Sie hier.

  • Wie können Unternehmen helfen?

    Zahlreiche Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh möchten helfen. Im Folgenden finden Sie einige Anlaufstellen und Informationen zu Unterstützungs- und Hilfeaktionen.

    Das Team der Koordinierungsstelle unterstützt Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die über eigene Logistikstrukturen verfügen dabei, Hilfslieferungen an den Lager- und Umschlagstellen in der Nähe der ukrainischen Grenze unkompliziert abzuwickeln. Hier finden Sie weitere Informationen.

    Betroffene aus der Ukraine sind dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen, sowohl vor Ort als auch bei ihrer Ankunft in Deutschland. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat hier verschiedene Möglichkeiten zusammengetragen, wie Unternehmen helfen können.

    Unter https://www.wirtschafthilft.info finden sich zudem Informationen und Hinweise zu bedarfsgerechten Spenden für Unternehmen, die helfen möchten.

Informationen für kommunale Akteure und gemeinnützige Organisationen

Rund um die Flüchtlingshilfe gibt es verschiedene Förderprogramme, die Kommunen, kommunale Akteure, Träger sowie gemeinnützige Organisationen nutzen können.

Überblick und Eckdaten zu ausgewählten Programmen im Bereich Flüchtlingshilfe und Ehrenamt (Stand 01.09.2022)

Fördermöglichkeiten des AMIF 2021-2027 für Projekte mit Ukraine-Flüchtlingen (Stand 23.09.2022)

Unser Ansprechpartner zu diesem Thema ist Boris Voß, b.voss@prowi-gt.de, 05241 851463.

BORIS VOSS

  • Fördermittelstelle kommunale Akteure
  • Bildungsscheck NRW

Telefon:+49 5241 851463
E-Mail:  b.voss(at)prowi-gt.de