Bildungsscheck NRW

Unser Beraterteam:

Karin Westerfellhaus                      
k.westerfellhaus@prowi-gt.de      
05241 851178

Boris Voß
b.voss@prowi-gt.de
05241 851463               

Was wird gefördert?

Bereits seit über 15 Jahren unterstützt das Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen. Die pro Wirtschaft GT GmbH ist von Anfang dabei gewesen, Unternehmen im Kreis Gütersloh zu dem Förderprogramm zu beraten und Bildungsschecks auszustellen. In der neuen Förderphase bietet die prowi neben der Beratung von Arbeitgebern (betrieblicher Zugang) auch eine Beratung von Einzelpersonen (individueller Zugang) an, die privat eine berufliche Weiterbildung nutzen wollen.

Wer wird gefördert?

  • Die geplante Weiterbildung steht im Kontext der aktuellen oder einer zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden.
  • Nicht förderfähig sind u. a. Kurse zum Erwerb eines Sachkundenachweises, für die ein Betrieb aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist (z. B. Sicherheitsingenieur, Datenschutzbeauftragter etc.). Auch Weiterbildungen zur Gesundheitsprävention oder aus dem Bereich Freizeit/Hobby sowie Infoveranstaltungen, Tagungen, Messen, Vorträge etc. können nicht gefördert werden.

Und hier zwei kurze Checklisten für die beiden Zugänge.

Checkliste für den betrieblichen Zugang

  • Unternehmenssitz NRW
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente)
  • Im aktuellen Kalenderjahr wurden noch keine 10 Bildungsschecks ausgegeben.
  • Pro Mitarbeiter kann max. ein Bildungsscheck vergeben werden.

Checkliste für den individuellen Zugang

  • Wohnsitz in NRW
  • Pro Kalenderjahr ist ein Bildungsscheck möglich
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf max. 40.000 Euro (Alleinstehende/einzeln veranlagte Ehepartner) bzw. 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepartner) betragen.

Förderhöhe

Die Weiterbildungskosten werden zu 50% bezuschusst, maximal mit 500 Euro.

Kontakt

Bitte erkundigen Sie sich zu den Details bei unserem Beratungsteam, das Ihnen gerne weitere Infos zur Antragstellung zukommen lässt und mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbart.

Beachten Sie, dass der Bildungsscheck auf jeden Fall vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden muss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht förderschädlich.

Weitere Informationen finden Sie unter:


www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

www.mags.nrw/bildungsscheck