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Agrar- und Fischereifonds

EU-Agrarförderung

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stellt einen der wichtigsten und bedeutsamsten Politikbereiche der EU dar. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Ziel ist eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Stärkung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes.

Die Förderung erfolgt aus zwei EU-Agrarfonds:

1. Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

  • Direktzahlungen (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie)

Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. „Cross-Compliance-Instrument“). Dazu zählen zahlreiche bestehende EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

  • Agrarmarktmaßnahmen 

Die Maßnahmen tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie gemeinsam mit den Direktzahlungen den Landwirten, ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft. 

2. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Im Rahmen des ELER werden - mit nationalen Kofinanzierungsmitteln (Bund, Länder, Kommunen) - besondere Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz gefördert . Zudem dient der ELER auch dazu, die Dorf- und Regionalentwicklung zu fördern. Die Fördermaßnahmen richten sich nicht nur an Land- und Forstwirte, sondern auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum (z. B. Kommunen, lebensmittelverarbeitende Betriebe). Förderbereiche sind beispielsweise Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau oder Küsten- und Hochwasserschutz.

Weitere Informationen zum ELER erhalten Sie hier.

EU-Fischereiförderung

Mit Hilfe einer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischer:innen und Verbraucher:innen.

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union. Aus dem Fonds werden Investitionen und andere Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der Gemeinsamen Fischereipolitik mitfinanziert.

Ziele des EMFAF sind

  • die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei und Aquakultur,
  • die Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik durch Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Datengrundlage sowie durch Begleitung, Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften,
  • die Steigerung der Beschäftigung und des territorialen Zusammenhalts in den von Fischerei und Aquakultur abhängigen Regionen an der Küste und im Binnenland,
  • die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Aquakulturerzeugnissen,
  • die Förderung der Integrierten Meerespolitik der Europäischen Union.

Der Fonds trägt überwiegend zur Mitfinanzierung nationaler Programme bei (geteilte Mittelverwaltung). Der neue EMFAF ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Mit nationalen Mitteln geförderte Projekte werden durch den Fonds mit einem Kofinanzierungssatz von 70 % unterstützt werden.Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission jährliche Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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