Investitionssofortprogramm tritt in Kraft
Am 19. Juli ist das 'Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandort Deutschlands' in Kraft getreten. Konkret umfasst das Gesetzt folgende Punkte:
Abschreibungen
Für Unternehmen werden die Möglichkeiten Investitionen degressiv abzuschreiben (bis zu 30% im ersten Jahr) erweitert. Die beschleunigten Abschreibemöglichkeiten gelten für Investitionen ab dem 01. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer soll ab 2028 schrittweise bis 2032 um insgesamt 5% sinken.
Betriebliche E-Mobilität
Das Gesetz ermöglicht die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.
Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist vorgesehen, förderfähige Anwendungen auszuweiten. Pauschale Abschläge machen Verfahren einfacher und bürokratieärmer.
Zu den Änderungen im Bereich der Forschungszulage plant die proWi eine kompakte Online-Info-Veranstaltung, zu der eine kostenfreie Anmeldung zeitnah möglich ist.
Weitere Informationen zum Gesetzt und seinen Inhalten finden sich hier.

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