Meistergründungsprämie

Unser Ansprechpartner:

Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460

Wer wird gefördert?

Gefördert werden erstmalige Vollerwerbs-Gründungen durch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in NRW, bei denen die Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, ohne Personalkosten und Unternehmerlohn, mindestens 15.000 Euro betragen. Durch die Neugründung oder Betriebsübernahme werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.

Die Anträge sind bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen, bevor mit dem Gründungsvorhaben begonnen wurde, das heißt beispielsweise vor Abschluss von Mietverträgen, Werkzeug- und Materialbestellung etc.

Förderhöhe

10.500 Euro