BAFA – Energieeffizienz

Unser Ansprechpartner:

Jonas Keldenich
j.keldenich(at)prowi-gt.de
+49 5241 851460

Wer wird gefördert?

private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige - wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren - die Maßnahmen für ein Unternehmen ausführen, das ebenfalls antragsberechtigt ist.

Was wird gefördert?

InvestiveMaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Ersatz oder zur Erstbeschaffung von hocheffizienten Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände.

  • el. Motoren / Antriebe; Pumpen, Ventilatoren + FU
  • Druckluftanlagen + übergeordnete Steuerung
  • Abwärmenutzung / WRG aus Abwässern
  • Dämmung v. industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen etc.

Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung, Unterkonstruktion (Solar),
  • Baumaßnahmen für Aufstellen/Einrichten (Biomasse / Wärmepumpe) (z.B. Fundament/Einhausung),
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. (Ertrags-überwachung / Fehlererkennung)
  • Nebenkosten werden gefördert

Erwerb und Installation von

  • Energiemanagementsoftware (bspw. Lizenzkosten) + Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software;
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) + Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Analog-Digital-Wandlern
  • Aktoren zur Steuerung/Regelung von Energieströmen
  • Datenlogger + Gateways
  • eventuelle bauliche Maßnahmen

Investitionen zum Erwerb & Installation von Anlagen wie elektr. Flurförderfahrzeuge oder Werkzeugmaschinen

  • Umstellen von Prozessen / Verfahren
  • Nutzen von Abwärme aus Prozessen
  • energieeffizientes Bereitstellen von Prozess-Wärme oder -Kälte
  • Mindern und Vermeiden von Verschwendung in Prozessen
  • Investitionen, die in Modul 1 und/oder 3 passen

Erstellen (lassen) von Transformationskonzepten inkl.:

  • Ist-Analyse inkl. THG-Bilanz für mindestens einen Standort in Deutschland (bei mehreren: je Standort eine Bilanz); alle Standorte müssen in Deutschland liegen.
  • Zielsetzung: Bekenntnis zur Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 und Festlegung eines 10-Jahres-Ziels mit mindestens 40 % THG-Reduktion (nur Scope 1 & 2 zählen).
  • Maßnahmenplan: Identifikation und Konzeption mehrerer Maßnahmen zur Zielerreichung; mindestens eine Maßnahme muss sich klar auf Anlagen/Prozesse gemäß Förderrichtlinie beziehen.
  • Verankerung im Unternehmen: Konkrete Darstellung, wie Klimaziele systematisch implementiert und konsequent verfolgt werden

Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.

Außerdem kann die Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind, gefördert werden.

Kauf von neuen E-Lastenrädern für Güter (Sachen)

Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Förderhöhe

  • Variiert nach Unternehmensgröße und Fördermodul

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Uebersicht/uebersicht_node.html