Förderung von Umsetzungskonzepten E-Mobilität

Unser Ansprechpartner:

Jonas Keldenich
j.keldenich(at)prowi-gt.de
+49 5241 851460

Wer wird gefördert?

  • Personen, Unternehmen, Kommunen und weitere Akteure

Was wird gefördert?

  • Erstellung eines Umsetzungskonzepts durch externen Berater
  • Nur Erstellung des Konzepts – NICHT die Anschaffung
  • Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt
  • Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
  • Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort 
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs

Förderhöhe?

  • Die Förderhöhe für Konzepte mit Bezug zu den Fahrzeugklassen M1, N1 beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, mit Bezug zu Ladeinfrastruktur 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro und mit Bezug zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge) 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro.

Weitere Informationen:

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet