Qualifizierungsgeld
Unsere Ansprechpartnerin:
Dr. Marita Reinkemeier
m.reinkemeier@prowi-gt.de
05241 851092
Was wird gefördert?
- Berufliche Weiterbildung von mehr als 120 Stunden (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend)
- AZAV-Zulassung des Bildungsträgers
- Keine arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung
Förderhöhe
- 60% der Nettoentgeltdifferenz (pauschalisiert, bezogen auf Referenzzeitraum)
- 67% bei mind. einem Kind für die Dauer der Weiterbildung
Weitere Informationen: