Qualifizierungsgeld

Unsere Ansprechpartnerin:

Dr. Marita Reinkemeier
m.reinkemeier@prowi-gt.de
05241 851092

Was wird gefördert? 

 

  • Berufliche Weiterbildung von mehr als 120 Stunden (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend)
  • AZAV-Zulassung des Bildungsträgers
  • Keine arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung

Förderhöhe

 

  • 60% der Nettoentgeltdifferenz (pauschalisiert, bezogen auf Referenzzeitraum)
  • 67% bei mind. einem Kind für die Dauer der Weiterbildung

 

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld