Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten

Unsere Ansprechpartnerin:

Dr. Marita Reinkemeier
m.reinkemeier@prowi-gt.de
05241 851092

Was wird gefördert? 

  • Unternehmensweite Schulungen von MA außerhalb des Beschäftigungsbetriebs
  • Mehrteilige Schulungsmodule
  • Häufige Nutzung für Quereinstieg (z. B. Pflegeberufe) und Qualifizierung (z. B. Führerscheinerwerb)
  • Übernahme weiterer Kosten, z.B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung möglich

Förderhöhe

  • Kostenerstattung Lehrgangskosten:
  • <50 MA bis zu 100% | <500MA bis zu 50% | >500MA bis zu 25%
  • Arbeitsentgeltzuschuss möglich nach Betriebsgröße
  • Individuelle Förderung oder ab 8 bis 10 MA (bei gleicher Maßnahme)  Förderung von mehreren Beschäftigten über Sammelanträge

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung