Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
Unsere Ansprechpartnerin:
Dr. Marita Reinkemeier
m.reinkemeier@prowi-gt.de
05241 851092
Was wird gefördert?
- Unternehmensweite Schulungen von MA außerhalb des Beschäftigungsbetriebs
- Mehrteilige Schulungsmodule
- Häufige Nutzung für Quereinstieg (z. B. Pflegeberufe) und Qualifizierung (z. B. Führerscheinerwerb)
- Übernahme weiterer Kosten, z.B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung möglich
Förderhöhe
- Kostenerstattung Lehrgangskosten:
- <50 MA bis zu 100% | <500MA bis zu 50% | >500MA bis zu 25%
- Arbeitsentgeltzuschuss möglich nach Betriebsgröße
- Individuelle Förderung oder ab 8 bis 10 MA (bei gleicher Maßnahme) Förderung von mehreren Beschäftigten über Sammelanträge
Weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung