Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW

Unser Ansprechpartner:

Peter Brünler
05241 851461
p.bruenler@prowi-gt.de
 

Wer wird gefördert?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Gefördert wird das Energie-Monitoring von ausgewählten Nichtwohngebäuden mit maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Weitere Informationen

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-energie-monitoring-von-nichtwohngebaeuden