BAFA – BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Unser Ansprechpartner:
Jonas Keldenich
j.keldenich(at)prowi-gt.de
+49 5241 851460
Wer wird gefördert?
•Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Unternehmen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
•Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
Was wird gefördert?
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Förderhöhe?
Zuschuss
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (brutto).
Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben mit einer Obergrenze von 70%.
Der Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben
Unterschiedliche Höchstgrenzen (Wohngebäude vs. Nicht-Wohngebäude)
Weitere Informationen: