BAFA – BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Unser Ansprechpartner:

Jonas Keldenich
j.keldenich(at)prowi-gt.de
+49 5241 851460

Wer wird gefördert?

•Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Unternehmen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

•Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten

Was wird gefördert?

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Förderhöhe?

  • Zuschuss

    Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (brutto).

    Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben mit einer Obergrenze von 70%.

    Der Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben

    Unterschiedliche Höchstgrenzen (Wohngebäude vs. Nicht-Wohngebäude)

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html