BAFA – BEG Anlagentechnik
Unser Ansprechpartner:
Jonas Keldenich
j.keldenich(at)prowi-gt.de
+49 5241 851460
Wer wird gefördert?
•Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Unternehmen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
•Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
Was wird gefördert?
- Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Wohngebäuden: der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen Gebäudenetzes,
- Nichtwohngebäuden: der zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mEinbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik indestens der Klasse B nach DIN V 18599-11,
- Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung,
- Nichtwohngebäuden: der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme.
Förderhöhe?
Zuschuss
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (brutto).
Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben mit einer Obergrenze von 70%.
Der Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben
Unterschiedliche Höchstgrenzen (Wohngebäude vs. Nicht-Wohngebäude)
Weitere Informationen: