BAFA – BEG Anlagentechnik

Unser Ansprechpartner:

Jonas Keldenich
j.keldenich(at)prowi-gt.de
+49 5241 851460

Wer wird gefördert?

•Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Unternehmen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

•Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten

Was wird gefördert?

  • Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Wohngebäuden: der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen Gebäudenetzes,
  • Nichtwohngebäuden: der zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mEinbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik indestens der Klasse B nach DIN V 18599-11,
  • Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung,
  • Nichtwohngebäuden: der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme.

Förderhöhe?

  • Zuschuss

    Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (brutto).

    Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben mit einer Obergrenze von 70%.

    Der Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben

    Unterschiedliche Höchstgrenzen (Wohngebäude vs. Nicht-Wohngebäude)

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html