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Institutionen und Organe

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten europäischen Institutionen und Organe. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Institutionen und Organe.

  • Der Europäische Rat

    Im Europäischen Rat sind die Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, sowie der Kommissionspräsident vertreten. Er gilt als höchste Institution der EU und verfügt über die Richtlinienkompetenz.

    Der Europäische Rat kommt in der Regel zweimal jährlich zusammen ("EU-Gipfel"). Der Vorsitz des Rates wechselst ebenfalls halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschef und folgt dabei einer festgelegten Rotationsreihenfolge.

    Internet www.european-council.europa.eu

  • Die Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission stellt die Exekutive der EU dar. Sie ist somit dafür zuständig die vom Parlament und dem Ministerrat beschlossenen Gesetze umzusetzen und kann darüber hinaus kraft ihres Initiativrechts politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften vorschlagen.

    Die Europäische Kommission besteht aus 28 Kommissaren, sowie dem Kommissionspräsidenten. Jede Kommission muss zu Beginn ihrer Amtszeit durch das Europäische Parlament im Amt bestätigt werden.

    Internet www.ec.europa.eu

  • Das Europäische Parlament

    Zusammen mit dem Ministerrat stellt das Europäische Parlament die Legislative der EU dar, es ist somit am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Das Parlament kann die Gesetze allerdings lediglich abändern oder ablehnen, verfügt jedoch nicht über ein Initiativrecht.

    Als Teil der Haushaltsbehörde der EU (wiederum zusammen mit dem Ministerrat) hat das Parlament Einfluss auf die Haushaltspolitik der EU.

    Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre nach dem Grundsatz allgemeiner, freier geheimer Wahl neu gewählt.

    Internet www.europarl.de

  • Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

    Neben dem Europäischen Parlament ist der Ministerrat das maßgebliche Organ bei der Gesetzgebung. Je nach zu diskutierendem Themenbereich sind in der Regel die verantwortlichen Fachminister der Regierungen der Einzelstaaten in ihm vertreten. Der Vorsitz wechselt halbjährig zwischen den Mitgliedsstaaten.

    Internet  www.consilium.europa.eu

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

    Der Europäische Gerichtshof stellt die Judikative der EU dar. Seine Hauptaufgabe besteht darin eine einheitliche Auslegung europäischen Rechts zu gewährleisten. Ferner beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof mit Klagen einzelner Mitgliedsländer gegen die Europäische Kommission.

    Internet  www.curia.europa.eu

  • Die Europäische Zentralbank

    Die Europäische Zentralbank ist die Währungsbehörde derjenigen Länder innerhalb der EU, die sich zur Europäischen Währungsunion zusammengeschlossen haben.
    Oberstes Ziel der Europäischen Zentralbank ist es, die Preisniveaustabilität in den Ländern der Eurozone zu gewährleisten. Die Europäische Zentralbank ist dabei unabhängig von politischer Einflussnahme der Einzelstaaten.

    Internet  www.ecb.int

  • Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist die Vertretung einzelner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessensgruppen. Beim Gesetzgebungsverfahren hat er eine beratende Funktion.

    Internet  www.eesc.europa.eu

  • Der Ausschuss der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen ist ähnlich wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ein beratendes Gremium. In ihm sind Repräsentanten der regionalen und kommunalen Ebene vertreten.

    Internet www.cor.europa.eu

  • Der Europäische Rechnungshof (EuRH)

    Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde errichtet, um die EU-Finanzen zu prüfen. Ausgangspunkt seiner Prüfungsarbeit sind der EU-Haushalt und die EU-Politiken, vor allem in Bereichen mit Bezug zu Wachstum und Beschäftigung, Mehrwert, öffentlichen Finanzen, Umwelt- und Klimapolitik. Der EuRH prüft sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des EU-Haushalts.

    Internet  www.eca.europa.eu

  • Die Europäische Investitionsbank (EIB)

    Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union. Sie vergibt Darlehen für die Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der EU innerhalb und außerhalb der Union verwirklicht werden. Die EIB befindet sich in gemeinsamem Besitz der EU-Mitgliedstaaten.

    Internet  www.eib.org

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