Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entwickeln sich weiter. Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zeichnet sich ab: Sorgfaltspflichten bleiben – und werden künftig noch stärker Teil von Geschäftsbeziehungen, Kundenanforderungen und Marktstandards.
Für deutsche Unternehmen gilt bis zur nationalen Umsetzung der CSDDD weiterhin das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich frühzeitig auf diese Entwicklungen vorzubereiten – unabhängig davon, ob sie direkt gesetzlich verpflichtet sind oder indirekt über ihre Kunden betroffen sind.
Sprechen Sie in dieser Sprechstunde mit Expert:innen vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte – einem Unterstützungsangebot der Bundesregierung zur praxisnahen Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt – zum Beispiel über Grundsatzfragen zur Betroffenheit, über die Umsetzung von Sorgfaltsprozessen, über Förderung und Weiterbildung oder andere themenspezifische Fragen.
Die Sprechstunde ist kostenfrei, vertraulich und richtet sich individuell nach Ihrem Anliegen – ganz gleich, an welchem Punkt Sie gerade stehen.
Die Sprechstunde findet online statt. Jedes Gespräch hat eine Dauer von maximal 45 Minuten.