Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit

Unser Ansprechpartner:

Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460

 

Wer wird gefördert?

Hauptberufliche Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III (Arbeitslosengeld I)
  • noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit
  • Darlegung der Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten

 

Förderhöhe

Zwei-Phasen-Modell:

Phase I: 6 Monate:

Arbeitslosengeld + 300€ pauschal monatlich

Phase II: 9 Monate:

300€ pauschal monatlich

 

Antragstellung

Der Antrag auf den Gründungszuschuss aus Arbeitslosigkeit muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Wir empfehlen angehenden Selbstständigen ausreichend zeitlichen Vorlauf für die Erstellung eines Businessplans und die Antragstellung einzuplanen.