Energieeffiziente öffentliche Gebäude (EFRE/JTF in NRW)

Unser Ansprechpartner:

Boris Voß
05241 851463
b.voss@prowi-gt.de

Wer wird gefördert?

  • Städte, Gemeinden, Kreise
  • kommunale Zweckverbände
  • kommunale Unternehmen
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts
  • Einrichtungen des privaten Rechts (bei Gemeindebeteiligung von > 50%)
  • Körperschaften, die ausschließlich oder unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

Was wird gefördert?

  • Investive  Vorhaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen
    • Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
    • Bereich Gebäudetechnik
    • Bereich Gebäudesystemtechnik
    • Maßnahmen zur Erlangung einer Gebäudezertifizierung
    • Umfeldmaßnahmen
       
  • Erstellung eines Energiekonzepts im Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben
    • Erstellung von Energiekonzepten für das Gesamtgebäude
    • Energetische Fachplanungen zur Erstellung von Energiekonzepten und –bilanzen
    • bauliche und technische Datenaufnahme und –auswertung
    • Untersuchung des Bestandsgebäudes und der Anlagentechnik hinsichtlich der energetischen Qualität
    • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
       
  • Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben, u. a.
    • Detailplanungen relevanter Gewerke
    • digitale Planungen
    • Energiemanagement, Monitoringkonzepte
    • Bauleitung und Begleitung der Umsetzung des investiven Vorhabens
    • Information und Einbindung von Eigentümern, Nutzenden u. a.
    • Öffentliche Kommunikation
    • Fachplanungen
       
  • Förderfähige Gebäude (EFRE + Landesmittel):
    • kulturelle Einrichtungen
    • Bibliotheken/Büchereien
    • Sporthallen sowie Nebenräume/Nebengebäude
    • Schwimmbäder (keine Freibäder!), Heilbäder
    • Kindertagesstätten, Kindergärten etc.
    • Pflegeheime, Tagesstätten für Bedürftige
       
  • Förderfähige Gebäude (nur Landesmittel):
    • Krankenhäuser
    • Feuerwehrgebäude
    • Rathäuser und Kreishäuser
  • Der vorhandene Primärenergiebedarf muss durch das Vorhaben um mind. 50% gegenüber dem Ist-Zustand verringert werden.

Förderhöhe

  • Nicht-investive Fördergegenstände: bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • Investive Fördergenstände: bis zu 70% der förderfähigen Kosten
  • ggf. De-minimis-Verordnung beachten
  • Mindestbetrag Gesamtausgaben: 200.000 €
  • Maximalbetrag Gesamtausgaben: 8.000.000 €

Weitere Informationen

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/