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EU – Einfach erklärt

Kreis Gütersloh. Mehr reparieren, weniger wegschmeißen oder neukaufen: Seit mehreren Jahren ist das ‚Recht auf Reparatur‘ Thema in Brüssel und Straßburg. Im März hat nun die Europäische Kommission einen Vorschlag zur ‚Förderung der Reparatur von Waren angenommen‘. Das Ziel:  langlebige und reparierbare Produkte ermöglichen. Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher würden ein ‚Recht auf Reparatur‘ sicher begrüßen: Schließlich sagen laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2020 fast 80 Prozent der EU-Bürgerinnen und –Bürger, dass sie ihre Geräte lieber reparieren würden, als sie zu ersetzen.

Derzeit sind Reparaturen allerdings oft unattraktiv, da sie im Vergleich zu einer Neuanschaffung teurer sein können. Dies liegt daran, dass viele Hersteller den Zugang zu Ersatzteilen einschränken oder die Reparatur so erschweren, dass sie von Fachleuten durchgeführt werden muss. Darüber hinaus können auch die geringeren Kosten einer Neuanschaffung im Vergleich zur Reparatur dazu führen, dass Verbraucher sich für den Kauf eines neuen Geräts entscheiden – nachhaltig und ressourcenschonend ist das nicht. Zudem führen die Neukäufe zu einer hohen Menge an Elektroschrott, der oft nicht recycelt wird und negative Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun während und auch außerhalb der bestehenden gesetzlichen Garantie ein ‚Recht auf Reparatur‘ vor. Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sollen Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Über die gesetzliche Garantie hinaus soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine ‚Reparatur‘ zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen.

Im Rahmen des europäischen Green Deals, das Konzept, welches die EU bis 2050 als ersten Kontinent klimaneutral werden lassen soll, ist das ‚Recht auf Reparatur‘ fest verankert. Es wird dabei als zentrale Säule für die Kreislaufwirtschaft gesehen, um beispielsweise CO₂-Emissionen zu senken, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Ob der Vorschlag der Kommission angenommen wird und in welcher Form wird sich zeigen. Der Aufschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat diskutiert, bevor es zu konkreten Gesetzen und Richtlinien kommt. Eins ist aber klar: Demnächst soll es immer öfter heißen: „Reparatur statt Neuanschaffung“.

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