Sprechstunde: Hinweisgeberschutzgesetz (Schwerpunkt Datenschutz)
Termin: | 09:00 - 12:00

Dieses Angebot ist für Unternehmen mit 50 – 249 Mitarbeitenden, die bis zum 17.12.2023 Ihrer Umsetzungspflicht gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nachkommen müssen. Auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind gerne willkommen. Die 30-minütige Sprechstunde ist kostenlos und dient als Einstiegsberatung zu Fragen rund um Datenschutz in Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz.
Experte ist:
Stefan Kröger, AUDIT-NRW GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter (IHK) und Compliance Officer (TAW)
Folgende Inhalte können Thema der Erstberatung sein:
Datenschutz
- Allgemeine Anforderungen
- Vertraulichkeit der Meldekanäle – welche Varianten von Meldekanälen sind möglich, welche nicht
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ggf. von Straftaten
- Informationspflichten gegenüber Betroffenen
- Vertraulichkeit der handelnden Personen / need-to-know Prinzip
- Operative Anforderung
- Wann sind Einwilligungen erforderlich?
- Risikobewertung (Datenschutz-Folgenabschätzung) durchführen.
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern abschließen.
- Wann liegt ein Joint Controllership vor?
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen.
Compliance
- Wer kann die mit der internen Meldestelle beauftragte Person sein (Ombudsperson)
- Fachkundenachweis – wie und wo?
- Bearbeitung von Meldung durch die interne Meldestelle
- Kommunikation mit Meldenden
- Dokumentation von Vorfällen
- Löschen von Vorfällen
Best Practice / Vorstellen einer datenschutzkonformen Lösung
- Meldeportal als ein potentieller Meldekanal

DR. MARITA REINKEMEIER
- Unternehmensentwicklung
Arbeitgeberattraktivität
Telefon: +49 5241 851092
E-Mail: m.reinkemeier(at)prowi-gt.de