• Technische Geräte

Sprechstunde: Hinweisgeberschutzgesetz (Schwerpunkt Datenschutz)

Termin: | 09:00 - 12:00

Stefan Kroeger
Stefan Kroeger

Dieses Angebot ist für Unternehmen mit 50 – 249 Mitarbeitenden, die bis zum 17.12.2023 Ihrer Umsetzungspflicht gemäß  Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nachkommen müssen. Auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind gerne willkommen. Die 30-minütige Sprechstunde ist kostenlos und dient als Einstiegsberatung zu Fragen rund um Datenschutz in Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Experte ist:

Stefan Kröger, AUDIT-NRW GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter (IHK) und Compliance Officer (TAW)

 

Folgende Inhalte können Thema der Erstberatung sein:

Datenschutz

  • Allgemeine Anforderungen
    • Vertraulichkeit der Meldekanäle – welche Varianten von Meldekanälen sind möglich, welche nicht
    • Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ggf. von Straftaten
    • Informationspflichten gegenüber Betroffenen
    • Vertraulichkeit der handelnden Personen / need-to-know Prinzip
  • Operative Anforderung
    • Wann sind Einwilligungen erforderlich?
    • Risikobewertung (Datenschutz-Folgenabschätzung) durchführen.
    • Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern abschließen.
    • Wann liegt ein Joint Controllership vor?
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen.

Compliance

  • Wer kann die mit der internen Meldestelle beauftragte Person sein (Ombudsperson)
  • Fachkundenachweis – wie und wo?
  • Bearbeitung von Meldung durch die interne Meldestelle
  • Kommunikation mit Meldenden
  • Dokumentation von Vorfällen
  • Löschen von Vorfällen

 

Best Practice / Vorstellen einer datenschutzkonformen Lösung

  • Meldeportal als ein potentieller Meldekanal

Anmeldung Sprechstunde Hinweisgeberschutzgesetz Datenschutz

DR. MARITA REINKEMEIER

  • Unternehmensentwicklung
    Arbeitgeberattraktivität

Telefon: +49 5241 851092
E-Mail:  m.reinkemeier(at)prowi-gt.de