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Personalverantwortliche.sprechen – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Termin: | 11:00 - 12:00

Referentenbilder
Blicken auf das Hinweisgeberschutzgesetz: Stefan Kröger und Dr. Sören Krämer

Mitte Mai haben Bundestag und Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit kommt auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitende die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle zu. Unternehmen müssen eine Möglichkeit bieten, über die Mitarbeitende oder Bewerbende unternehmensinterne Verstöße vertraulich melden können. Die Umsetzungsfristen werden abhängig von der Betriebsgröße geregelt. Kleineren Unternehmen mit 50 - 249 Mitarbeitenden wird dafür eine Frist bis zum 17.12.2023 eingeräumt.

In dieser Online-Veranstaltung erhalten Personalverantwortliche und Fachverantwortliche und Compliancebeauftragte aus dem Kreis Gütersloh Infos zum Umgang mit dem Gesetz und seinen Anforderungen außerdem steht ein gutes Beispiel aus der Praxis auf der Agenda.

Referenten sind:

  • Stefan Kröger, AUDIT-NRW GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter (IHK) und Compliance Officer (TAW)
  • Dr. Sören Kramer, BRANDI Rechtsanwälte, Detmold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anmeldung Veranstaltung

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DR. MARITA REINKEMEIER

  • Unternehmensentwicklung
    Arbeitgeberattraktivität

Telefon: +49 5241 851092
E-Mail:  m.reinkemeier(at)prowi-gt.de