NRW-Förderung Batteriespeicher
Unser Ansprechpartner
Peter Brünler
05241 851461
p.bruenler@prowi-gt.de
Wer wird gefördert?
Die Installation eines neuen stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage von
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Förderhöhe
100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität
Maximal 75.000 Euro je Gebäude und Standort
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