Förderung unternehmerischen Know-hows für Bestandsunternehmen

Unser Ansprechpartner:

Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460

Wer wird gefördert?

Am Markt bestehende Unternehmen können ab dem dritten Jahr nach Gründung eine Förderung der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, um ihr Unternehmenspotential und ihre Handlungskompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen.

Der Antrag auf die Beratungsförderung ist vor der Beratung zu stellen.  

Folgende Beratungsinhalte sind förderfähig:

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen
  • oder organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung

Zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden:

Spezielle Beratungen, z. B. 

  • Fachkräftesicherung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • altersgerechte Gestaltung der Arbeit
  • Nachhaltigkeit und Umwelt
  • oder Beratungen für Unternehmen, die durch Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Selbstständigen mit Behinderung geführt werden.
     

Förderhöhe

Max. förderfähiges Beratungshonorar: 3.500€

Max. förderfähige Beratungszeit: 5 Tagewerke

Fördersatz: 50%
 

Akkreditierte Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh

Eine Liste mit akkreditierten Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh finden Sie hier.
 

Weitere Informationen

www.bafa.de